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den Vormund

См. также в других словарях:

  • Vormund — Unter Vormundschaft versteht man a) die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (das so genannte Mündel), der die Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für deren Vermögen b) im Mittelalter den Kirchenvorstand (die Vormünder)… …   Deutsch Wikipedia

  • Vormund — 1. Als bösslich solcher Vormund thut, der stilt von seines Pflegkinds gut; nicht minder du Regierer strauchst, so du gemainen nutz missbrauchst. – Gruter, III, 7. 2. Andern ein Vormünder, sich ein Thorminder. »Wie solt ich andere guberniern, da… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Vormund, der — Der Vormund, des es, plur. die münder, Fämin. die Vormünderinn. 1. Überhaupt, eine Person, welche für einer andern Bestes und Sicherheit sorget, es sey nun durch Vertheidigung mit Worten, durch Fürsprache, oder durch Verwaltung ihrer… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Vormund — Keinen Vormund brauchen: selbst für sich einstehen, alle Entscheidungen allein treffen wollen, keine Einmischung und Gängelei mehr vertragen, ›mündig (volljährig) sein‹. Ähnlich: Sich nicht mehr bevormunden lassen.{{ppd}}    Der Vormund ist ein… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Vormundschaft — (Tutela), die rechtlich angeordnete Fürsorge u. Vertretung für eine Person, welche ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst gehörig wahrzunehmen wegen persönlicher Eigenschaften nicht im Stande ist, durch eine andere Person, welche letztere… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Vormundschaft — Vormundschaft, die unter öffentlicher Autorität stehende privatrechtliche Fürsorge für schutzbedürftige Personen (Bevormundete, Mündel) durch einen nicht selbst gewählten Beistand (Vormund). »Munt« oder »Mund« bedeutete im deutschen Mittelalter… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Gerhab — Unter Vormundschaft versteht man a) die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (das so genannte Mündel), der die Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für deren Vermögen b) im Mittelalter den Kirchenvorstand (die Vormünder)… …   Deutsch Wikipedia

  • Vormundschaft — Unter Vormundschaft versteht man a) die gesetzlich geregelte rechtliche Fürsorge für eine unmündige Person (das so genannte Mündel, veraltet auch Vogtkind), der die Geschäftsfähigkeit fehlt, sowie für deren Vermögen b) im Mittelalter den… …   Deutsch Wikipedia

  • Vormundschaft — Kuratel; unter Aufsicht; Pflegschaft * * * Vor|mund|schaft 〈f. 20〉 gesetzl. Vertretung von Minderjährigen, entmündigten Erwachsenen usw. ● die Vormundschaft für, über jmdn. übernehmen; jmdm. die Vormundschaft für, über jmdn. übertragen; unter… …   Universal-Lexikon

  • Vormundschaft — I. Begriff:Gesetzlich geregelte und staatlich beaufsichtigte Fürsorge für die Person und das Vermögen eines Menschen, der seine Angelegenheiten nicht selbst erledigen kann und daher schutzbedürftig ist. (V. i.w.S.) – Zu unterscheiden: (1) V.… …   Lexikon der Economics

  • Gegenbetreuer — Der Gegenvormund ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung, die der Kontrolle des eigentlich bestellten Vormundes im Bereich der Vermögenssorge dient (§ 1792 BGB). Der Gegenvormund hat Kontroll und Überwachungspflichten und entlastet… …   Deutsch Wikipedia

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